20.06.2008 | Stefanie Hasler

Nützliche Broschüren für Bauherren

Das NRW-Justizministerium hat interessante Broschüren für Bauherren im Angebot. Auf der Homepage www.justiz.nrw.de können Nutzer unter anderem Infomaterialien zum Notariat, zum Grundbuch und zur Gartengrenze herunterladen.

Notariat

In der Broschüre "Was Sie über das Notariat wissen sollten" erklärt das Justizministerium, zu welchen Vorgängen ein Notar hinzugezogen werden muss. Dazu gehören unter anderem der Kauf eines Grundstücks und der Hausbau. Darüber hinaus stellt die Broschüre das Berufsbild "Notar" vor und erläutert, welche Aufgaben der Notar für seine Klienten übernehmen kann. Die Broschüre kann als PDF-Dokument auf der Seite des Justizministeriums heruntergeladen werden.  

Grundbuch

Die Broschüre "Was Sie über das Grundbuch wissen sollten" beschäftigt sich mit der Erstellung und Führung des Grundbuchs. So erklärt sie zum Beispiel, dass die Amtsgerichte mit der Führung des Grundbuchs betraut sind. Außerdem erläutert die Broschüre den fünfteiligen Aufbau der Grundbuchblätter. Neben der Aufschrift mit Bezeichnung des Amtsgerichts und dem Bestandsverzeichnis der Grundstücke gibt es drei so genannte Abteilungen: Abteilung I für den Eigentümer, Abteilung II für Belastungen der Grundstücke sowie Beschränkungen des Verfügungsrechts und Abteilung III für Hypotheken, Grund- und Rentenschulden. Die gesamte Broschüre kann auf der Seite des NRW-Justizministeriums als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Gartengrenze

In der Broschüre "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten" werden alle Bereiche aufgeführt und erläutert, die zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn führen können. Das sind unter anderem die Einfriedung, Pflanzabstände, Überhang und Laub. Diese Angaben ergeben sich aus dem NRW-Nachbarrechtsgesetz von 1969. Die Broschüre weist aber auch darauf hin, dass gerade Nachbarn nicht sofort klagen sollten - und es auch gar nicht können: Zuerst muss eine außergerichtliche Einigung versucht worden sein. Auf der Seite des Justizministeriums kann die Broschüre als PDF-Dokument heruntergeladen werden.